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Rechtsanwalt Dr. iur.
Kai Oliver Schüttpelz

Albrechtstraße 131
12165 Berlin

(direkt am Hermann-Ehlers-Platz, Nähe Schlossstraße / S- & U-Bhf. Rathaus Steglitz)

Telefon: +49 30 / 79 01 22 - 33


Telefax: +49 30 / 79 01 22 - 44


kanzlei@ra-schuettpelz.de

 

Achtung: Die Vertraulichkeit unverschlüsselt versandter Informationen im Internet kann nicht sichergestellt werden!

 

Das Büro ist montags bis freitags jeweils von 9 bis 18 Uhr telefonisch und vor Ort erreichbar. Während der Kernzeiten von 9 bis 15 Uhr betreut die Rechtsanwaltsfachangestellte Schäfer Ihre Anrufe. Anrufe nach 15 Uhr werden durch einen externen Telefonservice aufgenommen. Telefontermine und Besprechungstermine in der Kanzlei können selbstverständlich auch für Zeiten außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden.

 

Sie können mich auch per Email zur Vereinbarung eines Termins kontaktieren. Geben Sie in diesem Fall bitte eine Rückrufnummer an.

 

Kostenloses Kontaktgespräch

Niemand sollte sich wegen möglicher Kosten scheuen müssen, einen Anwalt zu kontaktieren. Daher führe ich das erste Kontaktgespräch, bei dem wir besprechen, ob eine anwaltliche Beauftragung in Ihrem Fall überhaupt sinnvoll ist, stets kostenlos. Dies ist insbesondere in strafrechtlichen Mandaten zweckmäßig, da regelmäßig ohne Akteneinsicht kein sinnvoller Rechtsrat zum Einzelfall erteilt werden kann.

Transparente Beratungskosten

Für den Fall, dass Sie einen reinen Erstberatungstermin wahrnehmen möchten (z.B. Beratung im Trennungsfall, zu Scheidung und Scheidungsfolgen oder Kindschaftssachen ohne rechtliche Vertretung nach außen), in dem ich Ihr Anliegen rechtlich prüfe, teile ich Ihnen im Voraus die Kosten der Beratung mit. Diese richten sich nach Umfang und Komplexität des Falls, werden gem. § 34 RVG jedoch 190 € zzgl. USt. nicht überschreiten, sondern liegen häufig deutlich darunter.

Laut dem Bundesgerichtshof "ist Erstberatung eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst." (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - I ZR 137/05, Rn. 10).

Deswegen:

Für voraussichtlich mehrstündige oder längerfristige ("gestreckte") Beratungen werde ich mit Ihnen in der Regel eine zeitbasierte Vergügungsvereinbarung schließen.

 


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